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   BVerwG, 15.11.1962 - I C 89.62   

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BVerwG, 15.11.1962 - I C 89.62 (https://dejure.org/1962,670)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1962 - I C 89.62 (https://dejure.org/1962,670)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1962 - I C 89.62 (https://dejure.org/1962,670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellungsbeschluss zur Verbreiterung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße - Beseitigung der aufschiebenden Wirkung einer Klage - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) - Erfüllung der nach dem Enteignungsrecht bestehenden Voraussetzungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1962 - I C 89.62
    Eine etwaige Verfassungswidrigkeit des § 19 FStrG könnte die Nichtigkeit der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren nur dann zur Folge haben, wenn die Vorschriften sachlich eine untrennbare Einheit bildeten, die nicht in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt werden könnte (BVerfGE 8, 274 [301]).
  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 6.68

    Wesen des Abwägungsgebot in der Bauleitplanung; Enteignende Vorwirkung eines

    Davon etwa, daß die in Verwirklichung eines Planes durchgeführte Enteignung überhaupt nur entscheidungsloser Vollzug des Planes wäre, kann keine Rede sein (vgl. zum Bundesbaugesetz: BGH, Urteile vom 22. September 1966 - III ZR 187/65 - [BBauBl. 1966, 561] und vom 15. Juni 1967 - III ZR 17/66 - [BBauBl. 1967, 484]; zum Bundesfernstraßengesetz: Beschluß vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89.62 -, [Buchholz BVerwG 407.4, § 17 FStrG Nr. 1] und Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG IV C 84.67 - [S. 5 f.]; zur Baulinienfestsetzung: Beschluß vom 10. November 1966 - BVerwG IV B 58.66 - [S. 3 f.]).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 51.87

    Unternehmensflurbereinigung - Flurbereinigungsverfahren - Landverlust -

    Die Beachtung des Verhandlungsgebots als besondere Voraussetzung für die Zulässigkeit des enteignenden Zugriffs auf die konkret betroffenen Grundstücke (vgl. BGHZ 77, 338 [BGH 08.05.1980 - III ZR 27/77]; 90, 243 [BGH 01.03.1984 - III ZR 197/82]) ist - bei planfestgestellten Vorhaben Im Anschluß an das Planfeststellungsverfahren - im Enteignungsverfahren von der Enteignungsbehörde zu prüfen (BVerwG, Beschluß vom 15. November 1962 - BVerwG 1 C 89.62 - und Urteil vorn 23. Oktober 1968 - BVerwG 4 C 84.67 - ; BGHZ 100, 329 [BGH 09.04.1987 - III ZR 181/85]).
  • BVerwG, 23.10.1968 - IV C 84.67
    In diesem Zusammenhang berufen sie sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89.62 - (VkBl. 1963, 220).

    Doch sei zur Klarstellung bemerkt: Zu Unrecht berufen sich die Revisionskläger auf die Entscheidung des I. Senats vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89.62 -.

  • BVerwG, 28.06.1968 - IV C 11.65

    Rechtsmittel

    Es wird auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Klagebefugnis Dritter verwiesen (vgl. Urteil vom 12. Juli 1956 - BVerwG I C 223.54 -, Beschluß vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89.62 - [VkBl.

    Umgekehrt bleibt die Gültigkeit des festgestellten Plans hiervon unberührt (Bundesverwaltungsgericht , Beschluß vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89.62 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Besitzeinweisung und Planfeststellung sind nicht derartig miteinander verknüpft, daß die Ungültigkeit der einen Maßnahme auch diejenige der Planfeststellung zur Folge haben müßte (Beschluß vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89.62 - [VkBl. 1963, 220]).
  • BVerwG, 24.09.1965 - IV B 50.65

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den

    Ein beim Bundesverwaltungsgericht gestellter Antrag, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen, erscheint also dann nicht gerecht fertigt, wenn die eingelegte Revision oder die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg haben wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89.62 -).

    Es ist nämlich durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erschöpfend geklärt, daß der Behörde im Planfeststellungsverfahren bei der Trassenführung ein Ermessen zusteht (Beschluß vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89.62 -) und ferner, daß die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des geringstmöglichen Eingriffs zu beachten sind.

  • BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 52.87

    Gebietsabgrenzung für die Unternehmensflurbereinigung - Übernahme der Kosten für

    Die Beachtung des Verhandlungsgebots als besondere Voraussetzung für die Zulässigkeit des enteignenden Zugriffs auf die konkret betroffenen Grundstücke (vgl. BGHZ 77, 338 [BGH 08.05.1980 - III ZR 27/77]; 90, 243 [BGH 01.03.1984 - III ZR 197/82]) ist - bei planfestgestellten Vorhaben im Anschluß an das Planfeststellungsverfahren - im Enteignungsverfahren von der Enteignungsbehörde zu prüfen (BVerwG, Beschluß vom 15. November 1962 - BVerwG 1 C 89.62 - und Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG 4 C 84.67 - DVBl. 1969, 360/361>; BGHZ 100, 329 [BGH 09.04.1987 - III ZR 181/85]).
  • BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 38.81

    Fernstraßen - Grunddienstbarkeit - Enteignung - Notwendigkeit -

    Zwar ist der Träger der Straßenbaulast nicht unmittelbar zu enteignenden Eingriffen ermächtigt; er hat jedoch einen Anspruch gegen die Enteignungsbehörde, daß sie auf seinen Antrag hin tätig wird, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind (BVerwG, Beschluß vom 15. November 1962 - BVerwG 1 C 89.62 - Verkehrsblatt 1963, 220; Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 4. Aufl. § 19 Rdnr. 2.1).
  • BVerwG, 26.08.1965 - IV CB 128.65

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsverfahrens - Ortsdurchfahrt als Teil einer

    Die öffentlich-rechtliche Zulassung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt, daß notwendig werdende Eingriffe in private Vermögensdispositionen der Betroffenen vor der Ausführung rechtlich geregelt werden (BVerwG I C 89.62 in VkBl. 1963, 220).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 148.65
    Nach der Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts liegt die Entscheidung über die Streckenführung und ihre technische Ausgestaltung im Ermessen der Planungsbehörde (Beschlüsse vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89.62 - in Buchholz, BVerwG 407.4, § 17 FStrG Nr. 1; vom 1. September 1965 - BVerwG IV C 180.65 - in BB 1965, 1376).
  • BVerwG, 23.08.1967 - IV B 9.67

    Planfeststellungsrecht des Personalbeförderungsgesetzes

  • BVerwG, 10.11.1966 - IV B 58.66

    Planfestsetzung und Enteignung als selbstständige Rechtsvorgänge

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